Beachten Sie bitte auch, dass wir Spangen grundsätzlich als Privatleistung mit Ihnen abrechnen und Ihnen jede Behandlung sofort in Rechnung stellen.
Im Falle einer Kostenübernahme müssen Sie sich selbst um die Unser der Rechnungen kümmern. Dieser Kostenvoranschlag gilt nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung und enthält daher keine MwSt. (Ohne VO kommt die MwSt hinzu).