Die podologische Behandlung
Der Beruf des Podologen zählt zu den nicht ärztlichen Heil- berufen. Voraussetzung zum Führen dieser Berufsbezeichnung ist eine mind. 2-jährige Ausbildung, die mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Bei podologischen Maßnahmen handelt es sich um die Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß mit dem Ziel der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen.
Darunter fallen folgende Maßnahmen:
- Nagelbehandlungen wie richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel oder verdickten Nägeln
- Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
- Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
- Druck‐ und Reibungsschutz als Maßnahme zur Entlastung schmerzhafter Stellen und Anfertigen individueller, langlebiger Druckentlastungen
- Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
- Nagelprothetik
- Anfertigung von Orthosen
- Nagelpilzbehandlung mit Naturprodukten oder Laserverfahren
Als Ausübende eines Heilberufs unterliegen Podologen strengen Hygienerichtlinien.
Instrumentenhygiene
Auch unsere Instrumente werden mit großer Sorgfalt aufbereitet.
Gebrauchte Instrumente werden im Ultraschallbad in einer bakteriziden und viruziden Desinfektionslösung aufbereitet und anschließend getrocknet. Danach werden sie eingeschweißt und in einem B-Autoklaven bei 134 Grad sterilisiert.
Zusammen mit den Protokollen der Geräte können wir auch nach Jahren noch sagen, ob die Instrumente mit denen ein Patient behandelt wurde ordnungsgemäß sterilisiert wurden. Damit geben wir unseren Patienten größtmögliche Sicherheit.