Die podologische Behandlung


Der Beruf des Podologen zählt zu den nicht ärztlichen Heil- berufen. Voraussetzung zum Führen dieser Berufsbezeichnung ist eine mind. 2-jährige Ausbildung, die mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Bei podologischen Maßnahmen handelt es sich um die Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß mit dem Ziel der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an d
en Füßen.


Darunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Nagelbehandlungen wie richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel oder verdickten Nägeln
  • Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
  • Druck‐ und Reibungsschutz  als Maßnahme zur Entlastung schmerzhafter Stellen und Anfertigen individueller, langlebiger Druckentlastungen
  • Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
  • Nagelprothetik
  • Anfertigung von Orthosen
  • Nagelpilzbehandlung mit Naturprodukten oder Laserverfahren

 Als Ausübende eines Heilberufs unterliegen Podologen strengen Hygienerichtlinien.

Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen, können Sie sicher sein, dass Ihr Behandlungsstuhl frisch desinfiziert wurde. Auch die Fußstütze, auf die Sie Ihre Füße legen, wird für jeden Patienten desinfiziert und frisch bezogen. Nach jeder Behandlung säubern und wischen wir den Fußboden mit einem Desinfektionsmittel, sodass Sie vor Infektionen geschützt sind.


Instrumentenhygiene

Auch unsere Instrumente werden mit großer Sorgfalt aufbereitet.

Gebrauchte Instrumente werden im Ultraschallbad in einer bakteriziden und viruziden Desinfektionslösung aufbereitet und anschließend getrocknet. Danach werden sie eingeschweißt und in einem B-Autoklaven bei 134 Grad sterilisiert. 

Dieser Vorgang ist validierbar, d.h. unser Siegelgerät und der Autoklav protokollieren den Prozess und geben eine Charge nur dann frei, wenn alle Parameter eingehalten, und das Sterilisationsergebnis sicher erreicht wurde.
Jedes Instrumentenpaket erhält nach Freigabe ein Label mit der jeweiligen Chargennummer, die dann einem bestimmten Patienten an einem bestimmten Tag zugeordnet und archiviert wird.

 Zusammen mit den Protokollen der Geräte können wir auch nach Jahren noch sagen, ob die Instrumente mit denen ein Patient behandelt wurde ordnungsgemäß sterilisiert wurden. Damit geben wir unseren Patienten größtmögliche Sicherheit.



 

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