Gesetzliche Zuzahlung und Abrechnung mit der Krankenkasse  


Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen. Diese Zuzahlungen sind vor der ersten Behandlung zu begleichen. Falls Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, legen Sie uns einfach Ihren Befreiungsausweis vor und wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.


 Zahlung: Wie rechne ich als Patient die Behandlung mit der Krankenkasse ab?

  

Der gesetzlich Versicherte kommt mit einer Heilmittelverordnung seines Arztes zu uns. Daraufhin nehmen wir seine Daten auf, vereinbaren Termine und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Die Kasse übernimmt aber nicht die Gesamtkosten. Der Versicherte muss als Zuzahlung selbst 10% der Heilmittelkosten als gesetzlichen Eigenanteil leisten. Sie kennen das, wenn sie in der Apotheke Medikamenten kaufen.
Wichtig: Diese Zuzahlungen gelten nicht nur für das eigentlichen Heilmittel - die Behandlung - auch für die Kosten des Hausbesuchs, wie z.B. Hauspauschale und Wegegeld.
Wenn wir Ihre Verordnung  in unser System eingegeben haben,  erhalten Sie daher eine Rechnung über Ihre gesetzliche Zuzahlung. Dieser Eigenanteil ist vollständig zu überweisen oder in der Praxis zu zahlen. Alle Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse haben und diesen auch vorlegen sind von der Zuzahlung befreit.

 

Gibt es für alle Patienten alle Leistungen auf Rezept?

 

Nein, momentan sind für gesetzliche Versicherte  nur Verordnungen im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms bei vorliegender Angiopathie und / oder Neuropathie möglich. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt. Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.



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