Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen. Diese Zuzahlungen sind vor der ersten Behandlung zu begleichen. Falls Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, legen Sie uns einfach Ihren Befreiungsausweis vor und wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.
Zahlung: Wie rechne ich als Patient die Behandlung mit der Krankenkasse ab?
Der gesetzlich Versicherte kommt mit einer Heilmittelverordnung seines Arztes zu uns. Daraufhin nehmen wir seine Daten auf, vereinbaren Termine und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Nein, momentan sind für gesetzliche Versicherte nur Verordnungen im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms bei vorliegender Angiopathie und / oder Neuropathie möglich. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt. Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.