Termine absagen


Sie können jeden Termin bis zu 48 Stunden (2 Werktage) vor Behandlungsbeginn absagen. Für kurzfristiger abgesagte Termine stellen wir eine Ausfallrechnung sofern es uns nicht gelingt den Termin mit anderen Patienten zu besetzen.  Dies gilt auch für Patienten, die eine Kostenübernahme für eine Heilmittelverordnung haben. Die gesetzlichen Kassen übernehmen verständlicherweise nur die Kosten für durchgeführte Behandlungstermine und sehen es ausdrücklich vor, dass versäumte, bzw. zu spät abgesagte Termine von gesetzlich versicherten Patienten persönlich zu tragen sind.


Dieses Vorgehen hat der Gesetzgeber in  § 615 S.1 BGB festgelegt.


Warum machen wir das?  

Wir sind eine reine Bestellpraxis. Für jeden Patienten reservieren wir ausreichend Zeit. Wenn Sie zu spät absagen oder die Behandlung ohne Absage nicht in Anspruch nehmen und es uns so nicht möglich ist, den Behandlungstermin anderweitig zu belegen, müssen wir Ihnen die Behandlungskosten leider in Rechnung stellen. Darauf sind wir dringend angewiesen, denn unsere Kosten (z.B. die Gehälter unserer Mitarbeiter/innen) laufen weiter.

Wir verstehen dass es im Leben Situationen gibt, die man nicht planen kann. Im Falle unvorhergesehener plötzlicher Notsituationen, wie Unfällen etc. in denen es eine rechtzeitige Absage nicht erfolgen konnte, bitten wir Sie uns anzusprechen. Bei den meisten Erkrankungen ist eine rechtzeitige Absage aber möglich und zumutbar. Im begründeten Einzelfall können wir aus Kulanz von der Rechnungsstellung absehen.


 

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