Podologische Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung bei diabetischem Fußsyndrom
Leistung
Die Verordnung podologischer Behandlungen als Heilmittel auf ärztliche Anordnung ist in ihrem Ablauf von den Krankenkassen genau festgelegt. Sie dient der Prävention und Beratung zur Vermeidung und Linderung von Krankheitsbildern im Rahmen des diabetischen Fußsyndroms.
- Bei der Verordnung einer Komplexbehandlung umfasst dies folgende Leistungen:
- eine gründliche Kontrolle des gesamten Fußes und der Haut,
- die regelmäßige Überprüfung der Fußpulse
- die periodische Überprüfung der neurologischen Funktion des Fußes mit dem Stimmgabeltest,
- eine sanfte aber gründliche Bearbeitung von Nägeln und Hornhaut,
- die fachgerechte Behandlung eventueller Problemstellen und Problemnägeln (Narben etc., Hühneraugen etc.),
- Pflege-, Einlagen- und Schuhberatung,
- Kommunikation mit dem verordnenden Arzt und evtl. weiteren Spezialisten
Ob für Sie eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen in Frage kommt und wie diese funktioniert, erfahren Sie hier.